Griechische und lateinische Philologie
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FAQs zu Prüfungsanmeldung und Prüfungen

Wann muss ich mich im LSF zur Prüfung anmelden?

Bitte nehmen Sie im Fall von Modulprüfungen die Anmeldung nur vor, wenn Sie in diesem Semester mit der Belegung des letzten Teilmoduls das Modul abschließen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie

  • beide Teilklausuren eines Moduls schreiben und das Modul damit abschließen
  • eine Teilklausur bereits bestanden haben, nun den zweiten Teil schreiben und das Modul damit abschließen

Wenn Sie nur die erste Modulprüfung ablegen und das Modul also nicht abschließen, dann melden Sie diese Prüfung nicht in LSF an.

Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind und sich nicht vor Ablauf des Belegzeitraums abgemeldet haben, muss die Prüfung als nicht bestanden verbucht werden, falls Sie

  • noch nicht alle erforderlichen Teilmodule absolviert haben
  • die Prüfungsleistung nicht bestehen
  • die Prüfungsleistung nicht erbringen (z.B. das Portfolio oder die Seminararbeit nicht - oder nicht termingerecht - abgeben)

Aus der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs können Sie ersehen, ob für besuchte Veranstaltungen eine Modulteilprüfung (MTP) oder eine Modulprüfung (MP) vorgesehen ist.

Sollten Sie dazu Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden/abmelden?

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über LSF
  • Nach Log-in mit Ihrer Campus-Kennung können Sie dort unter dem Menüpunkt "Prüfungsan- und -abmeldung" die für Ihren Studiengang zur Verfügung stehenden Prüfungen anwählen.
  • Sie können sich nur während der vom Prüfungsamt festgelegten Anmeldefrist anmelden. Nur in diesem Zeitraum steht Ihnen die Prüfungsanmeldefunktion zur Verfügung. Zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt ist keine Anmeldung möglich.
  • Dozierende und Koordinatoren können generell Studierende nicht zu Prüfungen anmelden und nach Ablauf der Frist auch keine Möglichkeiten dafür mehr bereitstellen.
  • Bitte überprüfen Sie vor Ablauf des Anmeldezeitraums, ob Sie wirklich für alle Prüfungen angemeldet sind, für die Sie angemeldet sein wollen.
  • Es empfiehlt sich, mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag der Anmeldefrist zu warten. So können Sie sich bei auftretenden Problemen rechtzeitig Hilfe holen.

Wo finde ich die Anmeldefristen?

Der Zeitraum der Prüfungsanmeldefrist ist vom Prüfungsamt festgelegt.

Sie finden die Anmeldefristen

Vor Beginn der Anmeldefrist weisen wir auf unserer Webseite unter der Rubrik "Aktuelles" noch einmal gesondert auf den Termin hin.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich? Wo finde ich sie?

Sie können die Prüfungsordungen über die Webseite unserer Abteilung einsehen:

  • Wählen Sie die Rubrik Studierende/Studiengänge
  • Suchen Sie in der Liste nach Ihrem Studiengang
  • Dort finden Sie einen Link zur jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung
Sie können die Prüfungsordungen auch auf den Seiten des Prüfungsamts für Geistes-und Sozialwissenschaften (PAGS) abrufen. Dort sind sie ebenfalls unter Ihrem Studiengang verlinkt.

Der Dozent / die Dozentin meines Kurses ist nicht als Prüfer*in im LSF genannt. Bei wem muss ich mich anmelden?

Für einige Prüfungen gibt es aus Praktikabilitätsgründen nur eine*n Prüfungsverantwortliche*n.

Bitte fragen Sie Ihre*n Kursleiter*in, wer Ihrem Kurs als Prüfer*in in LSF zugeordnet ist.

Wie kann ich mir an anderen Universitäten erworbene Prüfungsleistungen anrechnen lassen?

Bitte wenden Sie sich dazu an die Studienkoordinatoren:

Dr. Tobias Uhle für Latein

Dr. Fabian Horn für Griechisch

Ich habe Probleme bei der Prüfungsanmeldung! Was kann ich tun?

Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben, dann versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Anmeldefrist noch einmal.

Sollte die Anmeldung trotz mehrerer Versuche nicht funktionieren, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Kursleitung oder unseren LSF-Administrator, Herrn Dr. Fabian Horn.

Es empfiehlt sich, mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag der Anmeldefrist zu warten. So können Sie sich bei auftretenden Problemen rechtzeitig Hilfe holen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist kann auch Herr Dr. Horn keinen Eintrag in LSF mehr bereitstellen. Sie müssen sich dann direkt ans Prüfungsamt wenden.

Was muss ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe?

Bitte wenden Sie sich möglichst schnell direkt an das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften.

Sie finden die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen auf der Seite Ihres Studiengangs unter der Rubrik "Kontakt / Ansprechpartner".

Wann und wo findet meine Prüfung statt?

Termine und Räume werden von den Dozierenden rechtzeitig im Kurs bekannt gegeben.

Was muss ich tun, wenn ich wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Sie haben sich zu einer Prüfung angemeldet, können aber nicht antreten, da Sie erkrankt sind?

In diesem Fall können Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung stellen:

  • Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular, das vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt wird.
  • Sie benötigen unbedingt ein ärztliches Attest. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht akzeptiert werden.
  • Das Attest muss spätestens am Prüfungstermin eingeholt werden! Sollte Ihre Hausarztpraxis keine Sprechstunde haben, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst.
  • In dem Attest müssen Beginn und Dauer der Erkrankung sowie die Symptome und die Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit aufgeführt werden. Wir empfehlen, die Attestvorlage, die dem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung beigefügt ist, mit zum Arzt/zur Ärztin zu nehmen und dort ausfüllen zu lassen.
  • Schicken Sie den Rücktrittsantrag und das Attest so schnell wie möglich per Post an das Prüfungsamt.
    Scans per Email können leider aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie:
  • Die Prüfungsunfähigkeit wird nicht vom Arzt, sondern vom Prüfungsamt mit Hilfe des ärztlichen Attests festgestellt.
  • Der Rücktrittsantrag kann nur beim Prüfungsamt gestellt werden, nicht beim Dozierenden. Trotzdem ist es sicher sinnvoll, auch die Kursleitung zu informieren, wenn Sie nicht zur Prüfung kommen können.
  • Bitte lesen Sie auch die Informationen auf der Webseite des Prüfungsamts.

Wie und wann erfahre ich das Ergebnis meiner Prüfung?

Die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Prüfungen sind in LSF unter "Notenspiegel" einsehbar, sobald der/die Prüfer*in sie eingetragen hat.

Bitte fragen Sie bei den Dozierenden nur in dringenden Fällen nach, z.B. wenn Sie die Note zur Anmeldung fürs Examen brauchen.

Auskünfte per Mail oder Telefon sind aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Wie, wann und wo kann ich meine Klausur einsehen?

Sie können die Klausuren in der Regel ein bis zwei Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse in LSF im Geschäftszimmer einsehen.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?

Bitte prüfen Sie in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs, ob die Möglichkeit besteht, die Prüfung zu wiederholen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

In LSF ist eine falsche Note eingetragen! Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Dozentin / den Dozenten.