Expertise
Rhetorik der frühen Neuzeit, Ästhetik, Propagandaforschung
Projekt im Netzwerk: „‚Ich rufe Sie zur Ordnung!‘ Ordnungsrufe im Deutschen Bundestag, 1950-2020“
In Parlamentsdebatten im Deutschen Bundestag werden politische Positionen im Modus der parteilichen Rede pro und contra diskutiert. Dabei finden allerdings keine echten Überzeugungsprozesse statt, vielmehr wird die Zustimmungsfähigkeit von Argumenten für oder gegen eine politische Position (manifest etwa in Gestalt von Gesetzentwürfen) aus Sicht der einzelnen Fraktionen und ihrer Akteure für die Öffentlichkeit dargestellt (und später im Parlamentsprotokoll dauerhaft festgehalten).
Die parlamentarische Kommunikation ist dabei durch eine Vielzahl von Regelungen restringiert, die in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages niedergelegt sind. Sie regelt u.a. den Ablauf der Sitzungen, die Abfolge der einzelnen Rednerinnen und Redner aus Regierung und Opposition und die Redezeit.
In § 36 der Geschäftsordnung ist niedergelegt, wie der Präsident oder die Präsidentin mit Verstößen gegen die Regeln des Parlamentsbetriebs umgehen kann: „Er kann Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.“ (§ 36 Abs. 1)
In den Plenardebatten des Deutschen Bundestages von 1950 bis 2020 (19. Deutscher Bundestag) musste der Präsident oder die Präsidentin ausweislich der elektronisch zugänglichen Protokolle 154 Mal einen Parlamentarier oder eine Parlamentarierin mit der konventionalisierten Aufforderung „Ich rufe Sie zur Ordnung!“ an die kommunikativen Regeln erinnern.
Der Ordnungsruf markiert damit eine kommunikative Handlung als Abweichung und bekräftigt auf diese Weise zugleich die kommunikative Ordnung im Parlament.
Diese 154 Sprechhandlungen und ihr jeweiliger Kontext dienen als Analysekorpus, an das folgende Forschungsfragen (FF) gestellt wird:
FF 1: Was ist der Grund für den Ordnungsruf? Was wird vom Präsidenten oder der Präsidentin als Verstoß gegen Ordnung und Würde angesehen? Wird der Ordnungsruf argumentativ begründet und welche Begründungen werden vorgebracht?
FF 2: Wie entwickelt sich im diachronen Längsschnitt die Frequenz der Ordnungsrufe? D.h. gibt es Zeiten und/oder spezifische Debatten, die besonders viele Ordnungsrufe hervorbringen?
FF 3: Welche Parteien und welche Abgeordneten und Abgeordnete ziehen besonders viele Ordnungsrufe auf sich?
FF 4: Gibt es in der Geschichte des Deutschen Bundestages einen Fall (oder gar mehrere Fälle), dass einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin das Wort entzogen wurde (wie in der Geschäftsordnung § 36 Abs. 2 geregelt). Wie wird diese drastische Maßnahme im Einzelfall begründet?
FF 5: Schließlich: Ist ein valider Zusammenhang erkennbar zwischen dem Ordnungsruf als Bruch mit den parlamentarischen Regeln und der dadurch erzeugten Aufmerksamkeit? Hierzu wird die Rezeption in ausgewählten großen Tageszeitungen untersucht.
