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Klassische Archäologie (Staatsprüfung Lehramt Latein/Griechisch)

Die Studienordnung für das Lehramt am Gymnasium sieht für Studierende von Latein und Griechisch im Hauptstudium den Besuch einer Lehrveranstaltung aus dem Fach Klassische Archäologie vor (Griechisch: StO § 27.7.7, Nr. 20; Latein: StO § 30.7.7, Nr. 20).

Die Abteilung für Griechische und Lateinische Philologie bietet gemeinsam mit dem Institut für Klassische Archäologie regelmäßig in jedem Sommersemester Veranstaltungen an, die sich speziell an Lehramtskandidaten des Lateinischen und/oder Griechischen richten, und die als archäologische Lehrveranstaltung im Sinn der Prüfungsordnung gelten.

Dabei sollen die Kandidaten an Hand der Münchener Museumsbestände antiker Kunst (Glyptothek, Antikensammlung und Museum für Abgüsse Klassischer Bildwerke) in archäologische Fragestellungen und Methoden eingeführt und gezielt auf die Einbeziehung der Archäologie in die spätere Unterrichtspraxis vorbereitet werden.

In der Prüfungsordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine mündliche Prüfung (15 Minuten) im Fach Klassische Archäologie vorgeschrieben (LPO I § 75, Abs. 3). Kandidaten mit der Fächerkombination Griechisch und Latein legen diese Prüfung nur einmal ab.

Die 15-minütige Prüfung in Klassischer Archäologie betrifft zwei Spezialgebiete. Diese Gebiete werden vom Kandidaten in Absprache mit dem Prüfer gewählt, wobei aber mindestens eines mit dem Thema der (laut Prüfungsordnung) besuchten archäologischen Lehrveranstaltung zusammenhängen soll.

Zeitpunkt der Prüfung

Aufgrund der Neufassung der LPO I (http://www.stmuk.bayern.de) können Lehramtskandidaten in Latein oder Latein/Griechisch die mündliche Prüfung in Klassischer Archäologie auch "vorziehen", d. h. studienbegleitend ablegen (vgl. LPO I § 28a). Nähere Informationen erteilt die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen, Lehrämter an Gymnasien (=Referat II A 5, Amalienstraße 52).

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